| Vermittlung erfolgt nur mit gültigem Vermittlungsgutschein und dazugehörigem Vermittlungsvertrag.
Den Vermittlungsgutschein erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit, bzw. bei Ihrer Arbeitsgemeinschaft, wenn Sie mindestens 2 Monate arbeitssuchend gemeldet sind und im aktuellen Leistungsbezug stehen.
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