Beruf in Stadt mit
  (z. B. Tischler, Koch, Buchhalter)   (z. B. Berlin, München, Wien)    

Jobs wie diesen
per Email


von
Lohnbuchhalter/in Lohnbuchhalter/in TZ
(Job Id: 4530227)

bei der Marco Hahl A B M Hahl Personal-Service

in 68159 Mannheim


Als kompetenter Personaldienstleister suchen wir ab sofort für unseren Kunden aus dem Immobilienbereich im Rhein-Neckar-Raum langfristig eine/n Sachbearbeiter/in für die Gehaltsabrechnung für 25 Stunden / Woche. Ihre Aufgaben: - Gesamte Gehaltsabrechnung (Vorbereitung und Durchführung, Sachbezüge, Geldwertvorteile, sonstige Bezüge) - Abrechnung für geringfügige Beschäftigung - Meldeverfahren für Sozialversicherung und Finanzamt - Eingabe und Kontrolle der Zeiterfassung - Monats- und Jahresabschlussarbeiten - Unterstützung bei verschiedenen Aufgaben im Personalbereich - Zusammenarbeit mit RW/Controlling nach Einarbeitung Ihr Profil: Abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich, Sie sollten zwischen 3-4 Jahre Berufserfahrung für Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht besitzen. Selbstständige Arbeitsweise, gute MS- Office Kenntnisse und Kenntnisse im Abrechnungssystem SAGE wären von Vorteil, Führerschein und Pkw sind nicht zwingend.



Dienstort: Mannheim
Anzahl der offenen Positionen: 1
Anfangsdatum: 2008-08-15
Stundenanzahl: 25 h Teilzeit, 25 Std./ Woche, Mo - Do 10:00 16:30 Uhr (mit 15 Min. Pause) oder Mo Fr 11:30 16:30 Uhr (mit 30 Min. Pause)
Vertragsart: unbefristet
Führerschein: 0 Reisebereitschaft nicht erforderlich
Militär/Zivildienst: Wehr-/Zivildienst muss abgeleistet sein
Gehalt: nach IGZ Tariflohn
Chiffre: 10000-1026543374-S
Modifiziert: 22.07.2008
Bewerbungsart: E-Mail
E-mail Addresse: info@abm-personal.de





Bitte nennen Sie bei jeglicher Anfrage an
Unternehmen die Quelle der Stellenzeige.
z.b. "Stellenanzeige bei Jobmonitor.com gefunden"

Hier finden Sie freie Stellenangebote, die der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Veröffentlichung gemeldet sind. Die Daten basieren auf Angaben der Arbeitgeber. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.