Beruf in Stadt mit
  (z. B. Tischler, Koch, Buchhalter)   (z. B. Berlin, München, Wien)    

Jobs wie diesen
per Email


von
Medizinische/r Fachangestellte/r Arztassistent/in
(Job Id: 4537680)

bei der Agentur für Arbeit Hamburg

in 20097 Hamburg


Wir suchen eine/n Arztassistent/-in für den Ärztlichen Dienst in der Agentur für Arbeit: Fachliche Anforderungen und Kenntnisse: 1. Fundierte Kenntnisse in medizinischer Assistenztätigkeit 2. Gute bis sehr gute Schreibmaschinenkenntnisse 3. Fundierte Kenntnisse der medizinischen Terminologie 4. Grundkenntnisse MS-Office (Word, Excel) 5. Grundkenntnisse Büroorganisation Kernaufgaben / Verantwortlichkeiten: - Anwesenheit bei den Untersuchungen, Schreiben nach Diktat - Vorbereitung von ärztlichen Untersuchungen und Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen sowie Erste Hilfe-Fällen - Durchführung von Funktionsuntersuchungen (Audiometrie, Spirometrie, Sehtest u.a.) - Datenpflege in der IT-Fachanwendung des ÄD Schulung erfolgt durch Ärztlichen Dienst - Pflege und Wartung medizinischer Geräte und Instrumente - Sekretariatsarbeiten (einfacher Schriftverkehr, Ablage, Registratur usw.) Vor- und Ausbildung /Berufserfahrung: - Abgeschlossene Berufsausbildung im medizinischen Bereich (z.B. Arzthelfer/in, Zahnarzthelfer/in, MTA, PTA, Krankenschwester/-pfleger,Kauffrau/-mann im Gesundheitswesen, Arztsekretär/in etc.) - Mehrjährige Berufserfahrung ist wünschenswert



Dienstort: Hamburg
Anzahl der offenen Positionen: 1
Anfangsdatum: 2008-07-03
Stundenanzahl: 39 h oder Teilzeit 20 Std.
Vertragsart: befristet
12
Führerschein: keine Angaben
Gehalt: 1
Chiffre: 10000-1026642296-S
Bewerbungsart: E-Mail
E-mail Addresse: Hamburg.Mitte-Arbeitgeber@arbeitsagentur.de


Stelle bereits besetzt oder nicht mehr aktuell





Bitte nennen Sie bei jeglicher Anfrage an
Unternehmen die Quelle der Stellenzeige.
z.b. "Stellenanzeige bei Jobmonitor.com gefunden"

Hier finden Sie freie Stellenangebote, die der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Veröffentlichung gemeldet sind. Die Daten basieren auf Angaben der Arbeitgeber. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.