Ich möchte einen Job als in mit
  (Beruf eingeben)   (Ort eingeben oder freilassen)    

Jobs wie diesen
per Email


von
Mediengestalter/in Digital und Print - Gestaltung Grafiker/in
(Job Id: 4522411)

bei der Aumann Personaldienstleistungen & Beratung e.K.

in 96052 Bamberg


Wir suchen zur Festanstellung bei einem jungen Unternehmen für Produktentwicklung sowie Marketing, Vertrieb und Logistik von Markenprodukten in der Baby- und Kinderartikelbranche: Grafiker/in Aufgaben/Verantwortung: Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der internationalen Kommunikationsstrategie und CI Mitwirkung in der Konzeption und Gestaltung der grafischen Marketingmaterialien Konzeption und Gestaltung des Webauftritts Ausbildung / Profil: Mindestens 3-jährige Berufserfahrung in einer Werbe- oder Multimediaagentur oder in der Werbeabteilung eines Markenartikel-Unternehmens Berufs- und Führungserfahrung, Kenntnisse/Eigenschaften: Erfahrung in der Gestaltung von Anzeigen, Katalogen und POS Materialien Sehr gute Kenntnis der gängigen Grafikprogramme, u.a. InDesign, Photoshop, Illustrator Erfahrung in der Gestaltung von Webseiten, Flashkenntnisse wären von Vorteil Ausgeprägte Kreativität und Affinität zu Design- und Lifestyle Produkten Teamfähigkeit, hohes Engagement und Humor Arbeitsort: Kulmbach Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme, bitte mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und frühesten Eintrittstermin. Bitte nennen Sie uns auch Ihre bisherigen Projekte. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Götz oder Frau Ehlers gern persönlich zur Verfügung.



Dienstort: Bamberg
Anzahl der offenen Positionen: 1
Anfangsdatum: 2008-07-02
Führerschein: keine Angaben
Chiffre: 10000-1026434088-S
Modifiziert: 24.07.2008
Bewerbungsart: E-Mail
E-mail Addresse: harald.goetz@A7-24.de





Bitte nennen Sie bei jeglicher Anfrage an
Unternehmen die Quelle der Stellenzeige.
z.b. "Stellenanzeige bei Jobmonitor.com gefunden"

Hier finden Sie freie Stellenangebote, die der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Veröffentlichung gemeldet sind. Die Daten basieren auf Angaben der Arbeitgeber. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.